Der Streitwert einer Klage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für drei Windenergieanlagen ist bis zur Neufassung des Streitwertkataloges in der Regel auf 2,5 % der Herstellungskosten festzusetzen.
OVG Rheinland-Pfalz, ZNER 2011, 658 (Beschluss vom 04.11.2011, 1 E 11 244/11.OVG)