LG Bonn
Das Handeln des DWD ist unlauter und damit unzulässig, weil der DWD mit den Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App gegen § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG n. F. und damit gegen eine das Marktverhalten regelnde Vorschrift verstößt. Die Norm sieht vor, dass der DWD für die Erbringung seiner Dienstleistungen eine Vergütung zu verlangen hat. (Leitsatz der Redaktion)
LG Bonn, K&R 2018, 208-212 (Urteil vom 15.11.2017, 16 O 21/16)