LG Frankfurt a. M.
Es widerspricht der fachlichen Sorgfalt einer Fahrschule, wenn in einer im Internet geschalteten Gutscheinwerbung entgegen § 19 Fahrlehrergesetz die Einzelpreise für die Ausbildungskosten, zum Beispiel eine Übungsstunde zu 45 Minuten, nicht angegeben werden. Die Möglichkeit, die Preise beim Abschluss des Ausbildungsvertrages in der Fahrschule einzusehen, reicht zur Erfüllung der Verpflichtung zur vollständigen Preisangabe nicht aus.…
LG Frankfurt a. M., WRP 2012, 869-871 (Urteil vom 21.09.2011, 3-08 O 101/11)