LG Braunschweig
Wird eine 10 Euro Münze, die in einer Auflage von etwa 1,8 Millionen Stück hergestellt wird, beworben mit dem Hinweis „amtlich streng limitiert“ ist dies irreführend. Bei solchen „begehrten Sammlerobjekten“ erwarten die Ver¬500braucher auf Grund dieser Werbung, dass nur eine sehr geringe Stückzahl von wenigen tausend Stück hergestellt wird. Bei einer Stückzahl im Millionenbereich kann von einer „strengen Limitierung“ nicht mehr die Rede sein. …
LG Braunschweig, WRP 2012, 499-500 (Urteil vom 21.12.2011, 9 O 1286/11)