LG Berlin
Steht es mit Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU in Einklang, wenn eine nationale Vorschrift (hier: § 312j Abs. 3 S. 2, Abs. 4 BGB in seiner vom 13. 6. 2014 bis 27. 5. 2022 geltenden Fassung) dahin ausgelegt wird, dass deren Anwendungsbereich ebenso wie der des Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU auch dann eröffnet ist, wenn der Verbraucher dem Unternehmer zum Zeitpunkt des auf elektronischem Wege herbeigeführ-632ten Vertragsschlusses nicht unbedingt, …
LG Berlin, K&R 2022, 631-636 (Beschluss vom 02.06.2022, 67 S 259/21)