OVG Lüneburg
Werden Windenergieanlagen, die nicht als Nebenanlagen geplant sind, sondern allgemein der Stromerzeugung dienen, und die an dem für sie vorgesehenen Standort das Erscheinungsbild eines nicht besonders bedeutsamen Kulturdenkmals erheblich beeinträchtigen würden, zur Genehmigung gestellt, ist im Rahmen des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NDSchG n. F. eine genehmigungsbehördliche Prüfung sich aufdrängender Standortalternativen geboten, …
OVG Lüneburg, ZNER 2022, 655-662 ([unbekannt] vom 12.10.2022, 12 MS 188/21)