LG Darmstadt
Verteilt ein Unternehmer einen Flyer mit einer Beispielsrechnung für Balkonkraftwerke unter Angabe bestimmter Komponenten zu einem bestimmten Preis, darf ein Durchschnittsverbraucher davon ausgehen, dass der Unternehmer diese Anlage aktuell zu diesem Preis auch anbietet und nicht lediglich eine beliebige Anlage bewirbt, die er nicht vertreibt. Dies gilt auch dann, wenn die Werbung und der Preis mit „Beispielsrechnung“ überschreiben ist.…
LG Darmstadt, WRP 2024, 119-121 (Urteil vom 20.10.2023, 22 O 6/23)