LG Bielefeld
Bei dem Angebot der Vermittlung von Immobilien ist die anfallende Maklercourtage einschließlich der auf die Courtage entfallenden Mehrwertsteuer anzugeben. Weder die Tatsache, dass der Werbende sein Verhalten ändert, noch der Umstand, dass er über Monate keinen Wettbewerbsverstoß begeht, beseitigen die Wiederholungsgefahr für den festgestellten Wettbewerbsverstoß (Leitsätze der Wettbewerbszentrale).…
LG Bielefeld, WRP 2014, 255 (Urteil vom 15.10.2013, 17 O 122/13)