VerfGH Österreich
Die Bestimmungen im Glücksspielgesetz des Bundes zum „kleinen Glücksspiel“, wonach in Wien Glücksspielautomaten, für die einst eine landesrechtliche Bewilligung erteilt wurde, seit dem 01. 01. 2015 verboten sind, stellen keine Verletzung der Erwerbsfreiheit, des Eigentumsrechts sowie des Vertrauensschutzes der Automatenbetreiber dar und sind damit nicht verfassungswidrig.
VerfGH Österreich, ZfWG 2015, 496 (Sonstiges vom 12.03.2015, G 205/2014-15 G 245-254/2014-14)