Allein die Information in einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG über Unregelmäßigkeiten der verwendeten Software bei Dieselmotoren des Typ EA 189 ist nicht geeignet, um von einer den Beginn der Verjährung der Schadensersatzansprüche auslösenden Kenntnis nach § 199 BGB der Klagepartei auszugehen.
LG Trier, BB 2019, 2707-2708 (Urteil vom 19.09.2019, 5 O 417/18)