Endreinigungskosten einer Ferienimmobilie, die von vornherein feststehen, vom ersten Miettag an in voller Höhe anfallen und von der Dauer der Anmietung unabhängig sind, müssen als unabwendbare Preisbestandteile in die Gesamtpreisangabe einbezogen werden.
LG Aschaffenburg, WRP 2022, 261 (Urteil vom 14.12.2021, 1 HK O 47/21)