LG Ellwangen
Die Werbung eines Hotelbetriebs mit einer Sternekennzeichnung im Hotellogo ist unzulässig, solange dem keine gültige Klassifizierung durch eine neutrale Stelle zugrunde liegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hotel die tatsächlichen Voraussetzungen für eine solche Klassifizierung erfüllt oder nicht. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Ellwangen, WRPL 2020, Heft 8, Online, - (Urteil vom 30.04.2020, 3 O 485/19)