Ein als unregelmäßiger Verwahrungsvertrag zu qualifizierender Prämiensparvertrag kann mangels Eingreifens anderweitiger vertraglicher Regelungen gemäß § 700 Abs. 1 S. 3 BGB i.V. m. § 696 BGB jedenfalls nach § 696 BGB wirksam gekündigt werden, wenn und soweit ein sachlicher Grund vorliegt.
LG Duisburg, BB 2021, 2450-2452 (Sonstiges vom 21.06.2021, 7 S 27/21)