LG Waldshut-Tiengen
Es ist irreführend mit durchgestrichenen Preisen als Hinweis auf eine Preisreduzierung zu den zuvor verlangten Preisen zu werben, wenn das konkrete Geschäftslokal in den 3 Monaten vor diesem Angebot nicht mindestens zur Hälfte der angegebenen üblichen Ladenöffnungszeiten für den Verkauf offen gehalten wurde. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale).
LG Waldshut-Tiengen, WRP 2013, 1671-1673 (Urteil vom 19.07.2013, 3 O 28/12 KfH)