LG Flensburg
Die Werbung mit der Angabe „Brillenfassung geschenkt“ hat den nach § 7 HWG erforderlichen Produktbezug, wenn sie auf den Absatz von Brillen und Brillengläsern ausgerichtet ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn in der Werbung direkt darauf hingewiesen wird, dass es möglich ist, die Brillenfassung mit Korrektionsgläsern zu versehen oder sich den Wert der Fassung beim Kauf einer anderen Fassung anzurechnen oder wenn das Verkaufspersonal angewiesen wird, …
LG Flensburg, WRP 2021, 399-402 (Urteil vom 18.12.2020, 6 HK O 34/20)