Vahle
Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstinstanzlich eine datenschutzrechtliche Anordnung bestätigt, mit der die Gesprächspraxis eines Verlages im Zusammenhang mit telefonischen Kundenzufriedenheitsabfragen durch ein Callcenter beanstandet wird. Am Ende der Telefonate wurden die Kunden befragt, ob sich die („netten“) Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt erneut telefonisch melden dürften, …
Vahle, DSB 2014, 200-202 (Urteil vom 07.05.2014, 1 K 253/12)