Der Kläger kann von der Beklagten die Zahlung des streitigen Betrages verlangen. Der Kläger hat seine Spieleinsätze bei der Beklagten ohne rechtlichen Grund getätigt, da der Vertrag über die Teilnahme an dem von ihr betriebenen Online-Glücksspiel nichtig war. (Leitsatz der Redaktion)
LG Gießen, K&R 2021, 439-440 (Urteil vom 21.01.2021, 4 O 84/20)