Werden einem Patienten im Rahmen einer telemedizinischen Hautbehandlung ungefragt zwei Partnerapotheken vorgeschlagen, an die Rezepte übermittelt werden sollen, beschränkt dies in unzulässiger Weise seine Wahlfreiheit.
LG Düsseldorf, WRP 2024, 863-866 (Urteil vom 22.03.2024, 38 O 174/23)