LAG Köln
Der Gesamtbetriebsrat ist gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG für die Ausübung des Mitbestimmungsrechtes nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zuständig, wenn es sich bei der unternehmensweiten Einführung von Microsoft Office 365 um eine Angelegenheit handelt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden kann, …
LAG Köln, BB 2021, 2808-2813 (Beschluss vom 21.05.2021, 9 TaBV 28/20)