Der Begriff der Gasturbine wird weder in § 27 Abs. 4 Nr. 1 EEG 2009 noch in Nr. II. 1. Buchst. c Anl. 1 EEG 2009 definiert. Das Gericht greift daher auf das technische Sprachverständnis zurück und verwendet eine weitere Definition. Danach unterfällt auch eine Abgasturbine der gesetzlichen Regelung.
OLG Oldenburg, ZNER 2018, 542-544 (Urteil vom 06.04.2018, 11 U 28/17)