AG Mannheim
Der angeklagte Redakteur hat sich der Störung des öffentlichen Frieden durch Vortäuschung, die Verwirklichung eines Mordes, Totschlags oder einer schweren Körperverletzung stehe bevor, schuldig gemacht. Er berichtete in seinem Nachrichten-Blog aus objektiver Perspektive bewusst wider besseren Wissens, dass es in Mannheim “aktuell zum bisher größten Terroranschlag in Westeuropa” gekommen sei. …
AG Mannheim, K&R 2019, 285-288 (Urteil vom 07.01.2019, 806 Js 10181/18)