OLG Brandenburg
Der pharmazeutische Großhandel darf verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht zu Preisen an Apotheken liefern, die unter dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers zuzüglich eines Festzuschlages von 70 Cent liegen. Auf diesen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis darf auch kein Skonto gewährt werden. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
OLG Brandenburg, WRP 2023, 973-980 (Urteil vom 06.06.2023, 6 U 86/21)