Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Beschluss des VG Cottbus vom 16. 03. 2022 aufgehoben. Die Bergbehörde Brandenburg hatte die Weiterführung des Braunkohletagebaus Jänschwalde untersagt und den Sofortvollzug des Bescheides angeordnet. Das VG Cottbus hatte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs einer Umweltvereinigung angeordnet.
OVG Berlin-Brandenburg, ZNERL 2022, Heft 04, Online, - ([unbekannt] vom 05.05.2022, 11 S 7/22)