LG Essen
Die gesetzlichen Regelungen enthalten eine Pflicht zur Mitteilung der Router-Zugangsdaten nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandskunden. Die Netzbetreiber dürfen den Teilnehmern zwar nach wie vor Router überlassen, deren Anschluss und Nutzung jedoch nicht zwingend vorschreiben. Bereits aus diesen Regelungen lässt sich eine allgemeine, nicht auf Neukunden beschränkte Informationspflicht der Netzbetreiber bezüglich der Zugangsdaten ableiten. …
LG Essen, K&R 2017, 208-209 (Urteil vom 23.09.2016, 45 O 56/16)