Eine Spielhallenerlaubnis erlischt nicht, wenn die rechtliche Identität des Erlaubnisinhabers trotz Änderungen in dessen rechtlicher Struktur erhalten bleibt. Die Auswechselung des Geschäftsführers einer GmbH hat deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand einer der GmbH erteilten Erlaubnis.
VG Darmstadt, ZfWG 2020, 300 (Beschluss vom 25.11.2019, 3 L 2690/18.DA)