OLG Nürnberg
Ein Freigabeverfahren ist nach § 246a Abs. 1 Satz 1 AktG statthaft, wenn gegen einen Hauptversammlungsbeschluss über eine Maßnahme der Kapitalbeschaffung Klage erhoben wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Anfechtungsklage lediglich gegen die Ermächtigung des Vorstandes richtet, im Rahmen der Ausnutzung genehmigten Kapitals (§ 202 Abs. 1 AktG) über den Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären zu entscheiden (§ 203 Abs.…
OLG Nürnberg, BB 2018, 781-788 (Beschluss vom 14.02.2018, 12 AktG 1970/17)