OLG Frankfurt a. M.
In der Äußerung “Auch seine ehemalige Bandkollegin […] erntet einen riesigen Shitstorm” liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung. Bei dem Begriff “Shitstorm” handelt es sich um einen Sturm der Entrüstung. Weni-597ge negative Stellungnahmen reichen nicht aus, sie als “riesigen Shitstorm” zusammenzufassen. (Leitsatz der Redaktion)
OLG Frankfurt a. M., K&R 2021, 596-597 (Beschluss vom 11.05.2021, 16 W 8/21)