OLG Düsseldorf
Die von dem Bundeskartellamt mit der verfahrensgegenständlichen Abstellungsverfügung gegenüber Facebook beanstandete Datenverarbeitung lässt keinen relevanten Wettbewerbsschaden und auch keine wettbewerbliche Fehlentwicklung besorgen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf einen Ausbeutungsmissbrauch zum Nachteil der an dem sozialen Netzwerk von Facebook teilnehmenden Verbraucher als auch hinsichtlich eines aktuelle oder potentielle Wettbewerber von Facebook beeinträchtigenden Behinderungsmissbrauchs. …
OLG Düsseldorf, WRP 2019, 1333-1345 (Beschluss vom 26.08.2019, Kart 1/19 (V))