OVG Sachsen
Nach der Sächsischen Gesetzeslage ist es möglich, auf der Grundlage von aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen ableitbaren Kriterien eine Auswahlentscheidung zu treffen. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der an den Erteilungszeitpunkt der gewerberechtlichen Erlaubnis gemäß § 33i GewO gekoppelt ist, ist aus der in Sachsen geltenden Gesetzeslage ablesbar.
OVG Sachsen, ZfWG 2018, 272-276 (Beschluss vom 22.12.2017, 3 B 320/17)