Einem Vertragshändler steht nach beendetem Vertragshändlervertrag generell kein Anspruch auf Auskunft über Unternehmervorteile zur Berechnung und Durchführung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB zu.
OLG Düsseldorf, BB 2017, 464-468 (Urteil vom 27.01.2017, 16 U 171/15)