Es ist irreführend, für Fahrräder mit einer Preisreduzierung bis zu 44% und der Angabe eines konkreten Preises versehen mit dem Wort „nur“ zu werben, wenn der genannte Preis die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers darstellt.
LG Bielefeld, WRP 2016, 134 (Sonstiges vom 23.10.2015, 17 O 104/15)