OVG Saarland
Bei Fehlen einer wettbewerbsrechtlichen Einwilligung in Telefonwerbung ist es dem Werber nicht möglich, auf den Erlaubnistatbestand einer Einwilligung nach DSGVO zurückzugreifen. Auch soweit die Rechtsgrundlage eines überwiegenden berechtigten Interesses herangezogen wird, sind die Bewertungsmaßstäbe des Wettbewerbsrechts zu berücksichtigen. Es leuchtet nicht ein, weshalb die datenschutzrechtliche Beurteilung insofern von der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung abweichen sollte. …
OVG Saarland, K&R 2021, 289-291 (Beschluss vom 16.02.2021, 2 A 355/19)