VG Saarlouis
Werden (mindestens) zwei Spielhallen in Gestalt eines Verbundes an einem Standort betrieben, kann nur eine Spielhalle eine reguläre Erlaubnis erhalten bzw. an einem (Konkurrenten-) Auswahlverfahren teilnehmen; für jede weitere Spielhalle am selben Standort kann ein fortgesetzter Betrieb nach dem Willen des Gesetzgebers nur im Falle einer Befreiung vom Verbundverbot in Betracht kommen.
VG Saarlouis, ZfWG 2020, 79 (Beschluss vom 21.05.2019, 1 L 128/19)