Werden mehrere „Verbundspielhallen“ im selben Gebäude durch denselben Unternehmer betrieben, hat dieser zu entscheiden, welchen Spielhallenbetrieb er zukünftig fortführen will.
OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2020, 183 (Beschluss vom 01.07.2019, 1 S 49.18)