Ein ausländischer Glücksspielanbieter, der in Deutschland ansässigen Spielern die Möglichkeit einräumt, über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen (hier: Casinospiele und Slots) teilzunehmen, verstößt gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012.
LG Paderborn, ZfWG 2022, 215 (Urteil vom 24.09.2021, 4 O 424/20)