GA Jääskinen
Art. 101;Art. 5 Nr. 3, Art. 6 Nr. 1, Art. 23;
Hydrogen Peroxid-Kartell, Kartellverbot siehe dort, Kartellverbot, Private Enforcement, Schadensersatz-/Auskunftsklage, gerichtliche Zuständigkeit, mehrere Beklagte in verschiedenen Mitgliedstaaten, Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, Auswirkungen des Grundsatzes der vollen Wirksamkeit des K. auf Durchsetzung von Gerichtsstands-/Schiedsklauseln, Art. 5 Nr. 3, Art. 6 Nr. 1, Art. 23 EuGVVO, Kartellrecht, Auswirkungen des Grundsatzes der vollen Wirksamkeit des Kartellverbots auf Durchsetzung von Gerichtsstands-/Schiedsklauseln, Gerichtsstand, Delikt, fortgesetzter Kartellverstoß, EuGVVO, Klagerücknahme, einziger im Bezirk des angerufenen Gerichts ansässiger Beklagter, Rechtsmissbrauch, Beklagte in verschiedenen Mitgliedstaaten, Kartellverstoß, mehrere Beklagte in anderen Mitgliedstaaten, Zuständigkeit, gerichtliche, Schadensersatzklage, Auskunftsklage, Gerichtsstandsklausel, Kartellschadensersatz, Beteiligung an fortgesetzten Kartellverstoß, Auswirkungen des Grundsatzes der vollen Wirksamkeit des Kartellverbots, Schiedsklausel
GA Jääskinen
vom 11.12.2014
- Rs. C-352/13
EWS
2015, 55
(Heft 1)