LAG Rheinland-Pfalz
Der Kläger hat seine arbeitsvertraglichen Pflichten in erheblicher Weise verletzt, weil er zu privaten Zwecken eine Software, die zum Verkleinern und Konvertieren von Audiodateien geeignet ist, auf seinem Dienst-PC installiert hat, obwohl ihm dies verboten war. In dieser Software verbarg sich ein Computervirus, der zur Installation einer Schadsoftware geführt hat. Der Kläger hat den Warnhinweis des Virenscanners bewusst “weggedrückt”, …
LAG Rheinland-Pfalz, K&R 2016, 213-216 (Urteil vom 12.11.2015, 5 Sa 10/15)