OLG Celle
Der regelmäßige Zweck eines Vertrages über die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsvereinbarung) ist die Verschaffung des dinglichen Nutzungsrechts. Dass in der Dienstbarkeitsvereinbarung weitere Vereinbarungen getroffen werden können, macht diese nicht automatisch zu einem Miet- oder Pachtvertrag.
OLG Celle, ZNERL 2021, Heft 02, Online, - (Beschluss vom 18.01.2021, 4 U 66/19)