Die Beauftragung einer seriösen Werbeagentur entbindet den Auftraggeber einer E-Mail-Werbung nicht von der Pflicht, verlässliche Vorkehrung zur Unterbindung unzulässiger belästigender Werbung zu treffen.
LG Braunschweig, WRP 2013, 1535-1537 (Urteil vom 24.05.2013, 21 O 1703/12)