LG Stuttgart
Der Beklagte hat die Urheberrechte durch die Veröffentlichung der streitgegenständlichen Fotografien auf Wikipedia Commons verletzt. Der Lichtbildschutz ist in Fällen der originalgetreuen Reproduktionsfotografie nicht teleologisch zu reduzieren. Der Beklagte hat durch die ungenehmigte Anfertigung von Fotografien der im Eigentum der Klägerin stehenden Objekte und deren Veröffentlichung auf Wikipedia Commons unter einer Lizenz, …
LG Stuttgart, K&R 2017, 66 (Urteil vom 03.08.2016, 17 O 690/15)