Sorber
Drei Jahre ist § 79a BetrVG vor Kurzem alt geworden, der mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz am 18.6.2021 in Kraft trat. Die gesetzgeberische Intention schien klar zu sein: Das Datenschutzverhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber soll geregelt und der Streit über die Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit gelöst werden. Nach drei Jahren ist es Zeit für eine Zwischenbilanz.
Sorber, BB 2024, Heft 32, Umschlagteil, I