Hanseatisches OLG Hamburg
Das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs im Umfang einer das Charakteristische der Verletzungshandlung beschreibenden Verallgemeinerung ist zwar grundsätzlich möglich, scheidet aber jedenfalls dann aus, wenn der Schuldner eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung auf die konkrete Verletzungsform abgibt, deren Auslegung unmissverständlich ergibt, dass sie sich auch auf kerngleiche Verletzungshandlungen bezieht, …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRPL 2012, Heft 12, Online, - (Urteil vom 16.05.2012, 3 U 89/11)