Eine Gemeinde, die sich gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen wendet, kann sich hinsichtlich Lärmimmissionen nicht mit Erfolg auf ihre Planungshoheit berufen, wenn der Lärm der Anlagen in keiner ihrer geplanten Baugebiete 40 dB(A) erreicht.
VG Gießen, ZNER 2011, 360-366 (Beschluss vom 25.03.2011, 8 L 50/11.GI)