OLG Nürnberg
Ein Unterlassungsantrag ist nicht hinreichend bestimmt, wenn die zum Antragsgegenstand gemachte konkrete Verletzungshandlung aus einem als Anlage beigefügten USB-Stick mit einer Verlinkung auf das jeweils aktuelle Internetangebot besteht, weil dadurch dem Antrag – auch in Verbindung mit dem zur Auslegung heranzuziehenden Klagevorbringen – nicht das Charakteristische der beanstandeten Verletzungsform entnommen werden kann.…
OLG Nürnberg, WRP 2022, 244-249 (Sonstiges vom 26.11.2021, 3 U 2473/21)