OLG Thüringen
Eine Verpflichtung, über den Wert eines Gewinnes zu informieren, ergibt sich nicht aus § 5a Abs. 2 UWG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 TMG. Allerdings ist es irreführend, wenn der Verbraucher nicht darüber aufgeklärt wird, dass der gewonnene Gutschein nicht auf alle Artikel eingelöst werden kann. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
OLG Thüringen, WRP 2016, 1387-1388 (Urteil vom 17.08.2016, 2 U 14/16)