Eine Kommune kann zur Vorbereitung eines auf Wertausgleich nach § 812 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB gerichteten Bereicherungsanspruchs von einem Altkonzessionär Rechenschaft über Art und Umfang der aus dem Stromverteilungsnetz im Gemeindegebiet getätigten Stromlieferungen verlangen.
LG Dortmund, ZNER 2015, 381-384 (Urteil vom 19.03.2015, 13 O 83/12 Enw)