KG Berlin
Der Energielieferant, der die Netznutzungsentgelte vorbehaltlos gezahlt hat, muss die für Entgeltgenehmigungen der ersten Genehmigungsrunde nach dem Energiewirtschaftsgesetz 2005 anzunehmende Indizwirkung für die Billigkeit und Angemessenheit der berechneten Entgelte nicht nur erschüttern, sondern widerlegen.
KG Berlin, ZNER 2015, 264-267 (Urteil vom 30.03.2015, 2 U 124/11)