Die Veräußerung von Audiodateien (Hörbücher) über das Internet in der Weise, dass einem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die entsprechende(n) Datei(en) herunterzuladen und lokal auf einem eigenen Datenträger zu speichern, verwirklicht nicht den Tatbestand des „Verbreitens“ i. S. v. § 17 UrhG.
OLG Hamm, WRP 2014, 893 (Urteil vom 15.05.2014, 22 U 60/13)