LG Berlin
Eine Ratingagentur, die für einen Emissionsprospekt und die Bewertung einer konkreten Anleihe (hier: eines Schifffonds) beauftragt ist, haftet dem Anleger in entsprechender Anwendung der BGH-Rechtsprechung zu den Gewährspersonen, wenn er im Vertrauen auf die im Ergebnis fehlerhafte Bewertung einen Schaden erleidet.
LG Berlin, BB 2020, 2128-2132 (Urteil vom 05.05.2020, 11 O 5/19)