OVG Lüneburg
Hat eine Kommune wegen Bedenken an der Wirksamkeit der Bekanntmachung ihres (geänderten) Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB diesen Verfahrensschritt wiederholt und in der erneuten Bekanntmachung uneingeschränkt auf die Rügeobliegenheit nach § 215 Abs. 1 BauGB verwiesen, so beginnt diese Rügefrist mit der erneuten Bekanntmachung.
OVG Lüneburg, ZNERL 2019, Heft 03, Online, - (Urteil vom 25.04.2019, 12 KN 226/17)